Schildhof Weingart (Granstein)
Im Jahre 1424 wurde der Kornmesser und Bürger von Meran, Ulrich Dürrer, mit dem Hof zu Weingart, ,,so ein Schildlehen ist“, belehnt.*** Nach dessen Tod ging der Hof als Lehen in den Besitz von Hans Weinzirl über (1427), doch dieser verkaufte ihn mit Zustimmung der Lehensbehörde bereits 1428 an Mattheus Hochhuber™, der dann auch den Hof zu Lehen erhielt. Anlässlich einer allgemeinen Lehensberufung 1449 wurde der Hof neuerlich an Mattheus Hochhuber, Zöllner am Lueg, verliehen, wobei dieser, mit Schild und Speer, als solches Lehen- und Landesrecht und von alters herkommen ist”, dienen mußte.*” Schon im Jahr darauf verstarb Mattheus und das Lehen ging an seine Söhne Hans und Wolfgang Hochhuber von Prutz im Oberinntal über.*” Offensichtlich aufgrund eines Irrtums verlieh 1479 Erzherzog Sigmund den Schildhof Weingart seinem Kammerknecht Hans Arnold und Konrad Dorn gemeinsam™*’, doch bereits 1480 wurde dieser Irrtum korrigiert und Wolfgang Hochhuber von Prutz damit belehnt.
Wiederum nur ein Jahr später verkaufte Hochhuber das Lehen an Jakob Huter, Burger zu Meran, und bat die Lehensbehörde um Zustimmung bzw. Belehnung Huters.** Recht interessant ist die Neuverleihung des Schildhofes im Jahre 1496/97 nach dem Tode Huters: Einer seiner Sohne, Ulrich Huter, wurde nämlich mit dem Schildhof belehnt und ihm, der den Hof nicht selbst bewirtschaften wollte, gestattet, diesen, anderen um einen genannten Zins hinzulassen” *” Es ist dies das früheste, urkundlich belegbare Beispiel, da ein Schildhof nicht mehr vom Besitzer (Lehensträger), sondern von Bauern bewirtschaftet wurde!
Als die Meraner Bürgerfamilie Huter unter Maximilian I. geadelt wurde, durfte sie sich künftig nach einem ausgestorbenen Adelsgeschlecht Wangen nennen. Als 1529 der Schildhof als Lehen an Hans (Huter) von Wangen überging, blieb die Erlaubnis, den Hof zur Bewirtschaftung weitergeben zu dürfen, aufrecht. Laut einer Urkunde von 1560 bewirtschafteten Simon und Adam Gransteiner den Hof, wonach dieser Hof in der Folge wahrschein- lich seinen zweiten Namen erhielt.*” Bis zum Aussterben der Herren von Wangen im Jahre 1679 fanden in den Jahren 1549 (Philipp von Wangen), 1554, 1565 (Daniel von Wangen), 1568 (Hans Dietrich von Wangen), 1590 (Hildebrand und Hans Ulrich von Wangen), 1600 (Jakob, Christof, Ulrich, Hans Ulrich von Wangen], 1607 (Ulrich, Hans Hildebrand und Hans Ulrich von Wangen), 1613 (Hans Ulrich und Hans Hildebrand von Wangen), 1637 (Hans von Wangen], 1639 (Georg Dietrich von Wangen}, 1664 und 1666 (Georg Dietrich von Wangen) Verleihungen des Schildhofes Weingart statt.** Schon bei der letzten Lehensverleihung an Georg Dietrich von Wangen im Jahre 1666 schien es den Behörden offenkundig, da mit diesem das Geschlecht der Wangen aussterben würde. Denn gleichzeitig erhielt Adam Grustner von Grustdorf, 06. Kammerrat und geheimer Sekretär, wegen seiner 20 Jahre lang geleisteten Dienste eine Bestätigung, dass er beim Tode des Georg Dietrich von Wangen ohne männlichen Erben dessen Schildhof zu Lehen bekommen werde. Tatsächlich starb jener am 7. Juni 1679 ohne männliche Erben, und der Schildhof Weingart ging an den Sohn des inzwischen ebenfalls verstorbenen Grustner namens Johann Anton zu Lehen über.*” Georg Dietrich von Wangen hatte aber vor seinem Tode, ohne dass die Lehensbehörde davon etwas erfahren hatte oder gar zugestimmt hatte, den Hof an Martin Rofner verkauft, der sich auch als rechtmäßiger Besitzer fühlte. In einem langen Prozess, der erst 1686 abgeschlossen werden konnte, bekam Johann Anton Grustner Recht, und Martin Rofner mute den Hof verlassen.** Grustner gab in der Folge den Hof zur Bewirtschaftung an Hans Haller, der auch Teile des Untergereuter Schildhofes bewirtschaftete, und 1694— unmittelbar vor Anlegung des Steuerkatasters — verkaufte Johann Anton Grustner den Schildhof Weingart um 1800 Gulden an Hans Haller, der nun auch von der Lehensbehörde damit belehnt wurde. Gleichzeitig erhielt Haller die Erlaubnis, den Schildhof künftig ,,Granstein” nennen zu dürfen.*” so scheint denn auch im Kataster von 1694 Hans Haller als Besitzer auf. Der Hof umfaßte damals zwei Hauser, zwei Stadel, zwei Stalle, einen Backofen und eine Mühle. Dazu gehörten Waldanteile, ein Krautgarten, eine Frühwiese (1 Tagmahd), drei Wiesen (6 Tagmahd), eine Sandbank (2 Tagmahd) ,,in großer Gefahr, sind derzeit fruchtbar”, und ein Acker (10 Star). ,,
Dieses Gut hat bisher nicht gesteuert, soll unter den von Wangischen Lehen begriffen sein.“*° Weitere Belehnungen der Familie Haller mit dem Schildhof Weingart fanden 1706 (Hans Haller], 1712 (Hans Haller), 1717 (Gabriel Haller), 1719 (Blasius Haller) und 1727 (Simon Haller) statt.” Anläßlich der Lehensverleihung an die Gebrüder Haller im Jahre 1747 wurde der Besitzstand des Schildhofes Weingart, der sich seit 1694 doch etwas verändert hatte, aufgezahlt. Der Hof bestand nun aus einem Haus mit Küche, Stube, vier Kammern und zwei Kellern, einem Backofen, einem Stall, einem Stadel, einem kleinen Häuschen mit Küche, Stube und zwei Kammern, drei Krautgarten, Ackern (8 Star) und steinigen und unebenen Frühwiesen (15 Tagmahd). Außerdem gehörte noch ein ,,sehr unfruchtbarer“ Wald dazu.*” Im Steuerkataster von 1775/1778 wird der Weingarthof mit 2430 Gulden eingeschätzt.** Weitere Lehensverleihungen fanden 1770 (Josef sen. Haller), 1781 (Gebrüder Haller), 1791 (Josef jun. Haller) und letztmals 1793 (Josef jun. Haller) statt.**
Am 27. Dezember 1812 wurde schließlich der lehenbare Schildhof Weingart oder Granstein mit jenem Besitzstand, wie er 1747 festgestellt worden war, allodifiziert. Knapp 14 Jahre später ließ Johann Haller die Allodifikationsurkunde ,,über seinen Schildhof Granstein oder Weingart” beim Gericht Passeier verfachen.” Der Hof blieb schließlich bis zum Jahre 1878 im Besitz der Familie Haller. Dann wurde er an Alois Egger versteigert.
(aus dem Buch “die Schildhöfe aus dem Passeier”)